Arbeitsmedizinische Vorsorge/​Eignungs­unter­suchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen in Bielefeld

Arbeitsmedizinische Vorsorge muss entsprechend der Verordnung zur Arbeitsmedizinischem Vorsorge (ArbMedVV) jedem Angestellten ermöglicht werden, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden könnte. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über Datum und Anlass der erfolgten Vorsorge und den Monat der nächsten Vorsorge, nicht jedoch über medizinische Ergebnisse. Wir bieten arbeitsmedizinische Leistungen in Bielefeld, Gütersloh, Münster und Umgebung an.

Gerne erläutere ich Ihnen die für Ihren Betrieb zutreffenden Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge.

 

Eignungsuntersuchungen sind in der ArbMedVV nicht geregelt und bedürfen einer eigenen Rechtsgrundlage, z.B. einer anderen staatlichen Verordnung oder eines Passus im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Auch bei arbeitsrechtlicher Zulässigkeit einer Eignungsuntersuchung darf ein medizinisches Ergebnis nur mit Einverständnis des Untersuchten an den Arbeitgeber weitergegeben werden.